Mindestlohn Gebäudereinigung 2026 im Überblick
| Mindestlohn | 2025 | 2026 | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Gebäudereinigung, Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung) | 14,25 € (ab 01.02.2025) | 15,00 € | 10. GebäudeArbbV |
| Gebäudereinigung, Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung) | 17,65 € (ab 01.02.2025) | 18,40 € | 10. GebäudeArbbV |
| Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn | – | 13,90 € | Mindestlohngesetz |
| Minijob-Verdienstgrenze pro Monat | – | 603 € | Minijob-Zentrale |
Alle Beträge brutto. Stand der Quellen: 22.10.2026.
Für wen gilt der Branchenmindestlohn?
Die Verordnung erstreckt den Mindestlohn-Tarifvertrag zwischen dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks und der IG BAU auf alle Arbeitgeber, deren Betrieb überwiegend Gebäudereinigungsleistungen erbringt – auch wenn sie nicht tarifgebunden sind und auch für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die in Deutschland einsetzen.
- Angestellte Reinigungskräfte einer Reinigungsfirma: mindestens 15,00 € bzw. 18,40 €.
- Minijobber in der Gebäudereinigung: ebenfalls mindestens 15,00 € pro Stunde.
- Haushaltshilfe, die ein Privathaushalt direkt anstellt: allgemeiner Mindestlohn von 13,90 €.
- Selbstständige Reinigungskräfte ohne Angestellte: kein Mindestlohn – sie kalkulieren ihren Preis selbst (siehe unten).
Lohngruppe 1 und Lohngruppe 6: was ist der Unterschied?
| Lohngruppe | Tätigkeiten (verkürzt aus der Verordnung) | 2026 |
|---|---|---|
| 1 | Innen- und Unterhaltsreinigung, z. B. Böden, Mobiliar, Sanitär; Verkehrs- und Freiflächen inkl. Winterdienst; Innenglas, soweit nicht mit Glasreinigungstechnik (z. B. Griffspuren an Glastüren und Vitrinen) | 15,00 € |
| 6 | Glas- und Fassadenreinigung, z. B. Glasflächen (außer Innenglas nach Lohngruppe 1), Außenbauteile und Fassaden | 18,40 € |
Die Verordnung legt nur diese zwei Untergrenzen fest. Beschäftigte, die nach dem Rahmentarifvertrag in die Lohngruppen 2 bis 4 gehören, erhalten mindestens den Betrag der Lohngruppe 1; ab Lohngruppe 7 mindestens den der Lohngruppe 6. Höhere tarifliche oder vertragliche Ansprüche bleiben unberührt.
Minijob in der Gebäudereinigung 2026
Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt 2026 bei 603 € im Monat. Bei 15,00 € Stundenlohn ergibt das rechnerisch 40,2 Stunden – praktisch also höchstens 40 Stunden im Monat.
Für Minijobber der Lohngruppe 1 mit gleichbleibender Wochenarbeitszeit erlaubt § 3 der Verordnung einen verstetigten Monatslohn nach der Formel Stundenlohn × Wochenstunden ÷ 5 × 261 ÷ 12. Beispiel mit 9 Wochenstunden: 15,00 € × 9 ÷ 5 × 261 ÷ 12 = 587,25 € im Monat (39,15 bezahlte Stunden) – unter der Grenze von 603 €. Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit kommen gesondert dazu.
Pflichten für Arbeitgeber in der Gebäudereinigung
Die Gebäudereinigung gehört zu den Branchen, in denen der Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) besonders prüft. Drei Pflichten gelten zusätzlich:
- Sofortmeldung: Den Beschäftigungsbeginn spätestens bei Arbeitsaufnahme an die Datenstelle der Rentenversicherung melden (§ 28a Abs. 4 SGB IV).
- Arbeitszeit aufzeichnen: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum siebten Tag danach festhalten und mindestens zwei Jahre aufbewahren (§ 17 MiLoG).
- Ausweis mitführen: Beschäftigte müssen beim Einsatz Personalausweis oder Pass dabeihaben (§ 2a SchwarzArbG).
Kalkulation Gebäudereinigung: vom Stundenlohn zum Verrechnungssatz
Der Stundenlohn ist nur ein Teil Ihres Preises. Zum Stundenverrechnungssatz – dem Betrag, den Sie dem Kunden pro Arbeitsstunde berechnen – kommen Lohnnebenkosten, bezahlte Ausfallzeiten, Gemeinkosten und Gewinn dazu.
| Schritt | Annahme | Betrag pro Stunde |
|---|---|---|
| Stundenlohn Lohngruppe 1 | Mindestlohn 2026 | 15,00 € |
| + Lohnnebenkosten des Arbeitgebers | 22 % | 18,30 € |
| + Ausfallzeiten (Urlaub, Feiertage, Krankheit) | 18 % | 21,59 € |
| + Gemeinkosten (Fahrt, Material, Verwaltung) | 20 % | 25,91 € |
| + Wagnis und Gewinn | 10 % | 28,50 € |
Im Beispiel liegt der Verrechnungssatz bei 28,50 € netto pro Stunde, also fast doppelt so hoch wie der Stundenlohn. Wer dem Kunden nur den Lohn plus „etwas Aufschlag“ berechnet, arbeitet schnell ohne Gewinn.
Preis pro m² berechnen
- Leistungswert ermitteln: Wie viele m² schafft eine Kraft pro Stunde in diesem Objekt? Bei einer Probereinigung messen.
- Preis pro m² und Reinigung = Verrechnungssatz ÷ Leistungswert.
- Monatspreis = Stunden pro Einsatz × Einsätze pro Monat × Verrechnungssatz.
Preis pro m² und Reinigung: 28,50 € ÷ 200 = 0,143 €
Stunden pro Monat: 2 h × 13 Einsätze = 26 h
Monatspreis: 26 h × 28,50 € = 741,00 € netto
Der Leistungswert hängt stark vom Objekt ab: Möblierung, Bodenbelag, Anteil Sanitärflächen und Verschmutzung. Rechnen Sie deshalb nicht mit einem pauschalen Wert aus dem Internet, sondern mit Ihrem eigenen. Welche Aufgaben in welcher Häufigkeit anfallen, legen Sie am besten vorher in einem Plan fest – unsere kostenlose Reinigungsplan-Vorlage hilft dabei.
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