Stundenlohn Reinigungskraft 2026: Mindestlohn und Kalkulation

Stand: 22. Oktober 2026

Eine Reinigungskraft in einem Betrieb der Gebäudereinigung muss 2026 mindestens 15,00 € brutto pro Stunde verdienen (Lohngruppe 1, Innen- und Unterhaltsreinigung). Für Glas- und Fassadenreinigung (Lohngruppe 6) gilt mindestens 18,40 €.

Beide Beträge legt die 10. GebäudeArbbV bundeseinheitlich fest, gültig bis 31.12.2026. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 € – für Reinigungsfirmen ist aber der höhere Branchenmindestlohn maßgeblich.

Reinigungskraft in Arbeitskleidung saugt den Boden eines Wohnraums

Mindestlohn Gebäudereinigung 2026 im Überblick

Mindestlohn20252026Grundlage
Gebäudereinigung, Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung)14,25 € (ab 01.02.2025)15,00 €10. GebäudeArbbV
Gebäudereinigung, Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung)17,65 € (ab 01.02.2025)18,40 €10. GebäudeArbbV
Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn–13,90 €Mindestlohngesetz
Minijob-Verdienstgrenze pro Monat–603 €Minijob-Zentrale

Alle Beträge brutto. Stand der Quellen: 22.10.2026.

Für wen gilt der Branchenmindestlohn?

Die Verordnung erstreckt den Mindestlohn-Tarifvertrag zwischen dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks und der IG BAU auf alle Arbeitgeber, deren Betrieb überwiegend Gebäudereinigungsleistungen erbringt – auch wenn sie nicht tarifgebunden sind und auch für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die in Deutschland einsetzen.

  • Angestellte Reinigungskräfte einer Reinigungsfirma: mindestens 15,00 € bzw. 18,40 €.
  • Minijobber in der Gebäudereinigung: ebenfalls mindestens 15,00 € pro Stunde.
  • Haushaltshilfe, die ein Privathaushalt direkt anstellt: allgemeiner Mindestlohn von 13,90 €.
  • Selbstständige Reinigungskräfte ohne Angestellte: kein Mindestlohn – sie kalkulieren ihren Preis selbst (siehe unten).

Lohngruppe 1 und Lohngruppe 6: was ist der Unterschied?

LohngruppeTätigkeiten (verkürzt aus der Verordnung)2026
1Innen- und Unterhaltsreinigung, z. B. Böden, Mobiliar, Sanitär; Verkehrs- und Freiflächen inkl. Winterdienst; Innenglas, soweit nicht mit Glasreinigungstechnik (z. B. Griffspuren an Glastüren und Vitrinen)15,00 €
6Glas- und Fassadenreinigung, z. B. Glasflächen (außer Innenglas nach Lohngruppe 1), Außenbauteile und Fassaden18,40 €

Die Verordnung legt nur diese zwei Untergrenzen fest. Beschäftigte, die nach dem Rahmentarifvertrag in die Lohngruppen 2 bis 4 gehören, erhalten mindestens den Betrag der Lohngruppe 1; ab Lohngruppe 7 mindestens den der Lohngruppe 6. Höhere tarifliche oder vertragliche Ansprüche bleiben unberührt.

Minijob in der Gebäudereinigung 2026

Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt 2026 bei 603 € im Monat. Bei 15,00 € Stundenlohn ergibt das rechnerisch 40,2 Stunden – praktisch also höchstens 40 Stunden im Monat.

Für Minijobber der Lohngruppe 1 mit gleichbleibender Wochenarbeitszeit erlaubt § 3 der Verordnung einen verstetigten Monatslohn nach der Formel Stundenlohn × Wochenstunden ÷ 5 × 261 ÷ 12. Beispiel mit 9 Wochenstunden: 15,00 € × 9 ÷ 5 × 261 ÷ 12 = 587,25 € im Monat (39,15 bezahlte Stunden) – unter der Grenze von 603 €. Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit kommen gesondert dazu.

Pflichten für Arbeitgeber in der Gebäudereinigung

Die Gebäudereinigung gehört zu den Branchen, in denen der Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) besonders prüft. Drei Pflichten gelten zusätzlich:

  1. Sofortmeldung: Den Beschäftigungsbeginn spätestens bei Arbeitsaufnahme an die Datenstelle der Rentenversicherung melden (§ 28a Abs. 4 SGB IV).
  2. Arbeitszeit aufzeichnen: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum siebten Tag danach festhalten und mindestens zwei Jahre aufbewahren (§ 17 MiLoG).
  3. Ausweis mitführen: Beschäftigte müssen beim Einsatz Personalausweis oder Pass dabeihaben (§ 2a SchwarzArbG).

Kalkulation Gebäudereinigung: vom Stundenlohn zum Verrechnungssatz

Der Stundenlohn ist nur ein Teil Ihres Preises. Zum Stundenverrechnungssatz – dem Betrag, den Sie dem Kunden pro Arbeitsstunde berechnen – kommen Lohnnebenkosten, bezahlte Ausfallzeiten, Gemeinkosten und Gewinn dazu.

Beispielrechnung mit Annahmen. Die Prozentsätze unten sind Rechenbeispiele, keine amtlichen Werte. Ihre tatsächlichen Lohnnebenkosten (Sozialversicherung, Umlagen, Berufsgenossenschaft) nennt Ihnen Ihr Steuerberater oder Lohnbüro.
SchrittAnnahmeBetrag pro Stunde
Stundenlohn Lohngruppe 1Mindestlohn 202615,00 €
+ Lohnnebenkosten des Arbeitgebers22 %18,30 €
+ Ausfallzeiten (Urlaub, Feiertage, Krankheit)18 %21,59 €
+ Gemeinkosten (Fahrt, Material, Verwaltung)20 %25,91 €
+ Wagnis und Gewinn10 %28,50 €

Im Beispiel liegt der Verrechnungssatz bei 28,50 € netto pro Stunde, also fast doppelt so hoch wie der Stundenlohn. Wer dem Kunden nur den Lohn plus „etwas Aufschlag“ berechnet, arbeitet schnell ohne Gewinn.

Preis pro m² berechnen

  1. Leistungswert ermitteln: Wie viele m² schafft eine Kraft pro Stunde in diesem Objekt? Bei einer Probereinigung messen.
  2. Preis pro m² und Reinigung = Verrechnungssatz ÷ Leistungswert.
  3. Monatspreis = Stunden pro Einsatz × Einsätze pro Monat × Verrechnungssatz.
Beispiel (Annahmen): Büro mit 400 m², Leistungswert 200 m² pro Stunde, Reinigung 3× pro Woche.
Preis pro m² und Reinigung: 28,50 € ÷ 200 = 0,143 €
Stunden pro Monat: 2 h × 13 Einsätze = 26 h
Monatspreis: 26 h × 28,50 € = 741,00 € netto

Der Leistungswert hängt stark vom Objekt ab: Möblierung, Bodenbelag, Anteil Sanitärflächen und Verschmutzung. Rechnen Sie deshalb nicht mit einem pauschalen Wert aus dem Internet, sondern mit Ihrem eigenen. Welche Aufgaben in welcher Häufigkeit anfallen, legen Sie am besten vorher in einem Plan fest – unsere kostenlose Reinigungsplan-Vorlage hilft dabei.

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Selbstständige Reinigungskraft: welcher Stundensatz?

Für Selbstständige gilt kein Mindestlohn. Ihr Stundensatz muss Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge, Urlaub, Krankheitstage, Fahrten, Material und Steuern selbst tragen. Nutzen Sie dieselbe Rechnung wie oben – nur mit Ihren eigenen Kosten statt der Arbeitgeberanteile. Wie Sie das Gewerbe anmelden, steht in unserem Ratgeber Reinigungsfirma gründen.

Häufige Fragen

Wie viel verdient eine Reinigungskraft 2026 pro Stunde?

In Betrieben der Gebäudereinigung mindestens 15,00 € brutto pro Stunde für Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1) und mindestens 18,40 € für Glas- und Fassadenreinigung (Lohngruppe 6). Das gilt bundeseinheitlich vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026 nach der 10. GebäudeArbbV.

Gilt für Reinigungskräfte der Mindestlohn von 13,90 € oder 15,00 €?

Wer bei einem Betrieb der Gebäudereinigung angestellt ist, hat Anspruch auf den Branchenmindestlohn von 15,00 € (Lohngruppe 1). Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € ist die Untergrenze für alle anderen Arbeitsverhältnisse, zum Beispiel eine direkt im Privathaushalt angestellte Haushaltshilfe.

Wie viele Stunden darf eine Reinigungskraft im Minijob 2026 arbeiten?

Die Minijob-Verdienstgrenze liegt 2026 bei 603 € im Monat. Bei 15,00 € Stundenlohn sind das rechnerisch 40,2 Stunden, also höchstens 40 volle Stunden pro Monat. Bei höherem Stundenlohn entsprechend weniger.

Wie berechne ich den Preis pro m² für die Unterhaltsreinigung?

Teilen Sie Ihren Stundenverrechnungssatz durch die Fläche, die eine Kraft pro Stunde schafft (Leistungswert in m² pro Stunde). Beispiel: 28,50 € pro Stunde und 200 m² pro Stunde ergeben rund 0,14 € pro m² und Reinigung. Den Leistungswert messen Sie am besten bei einer Probereinigung im Objekt.

Wie hoch ist der Mindestlohn in der Gebäudereinigung ab 2027?

Die 10. GebäudeArbbV gilt nur bis 31. Dezember 2026. Ein Betrag für 2027 ist in der Übersicht des Zolls (Stand 22.10.2026) nicht veröffentlicht. Er hängt von einem neuen Tarifvertrag und dessen Erstreckung per Verordnung ab – prüfen Sie vor dem Jahreswechsel die Zoll-Übersicht.

Weitere Ratgeber für Reinigungsfirmen

Quellen

  1. Zoll: Übersicht Branchenmindestlöhne (Gebäudereinigung) (abgerufen am 22.10.2026)
  2. Zehnte Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung (10. GebäudeArbbV) vom 23.01.2025, BGBl. 2025 I Nr. 22 (PDF, Zoll) (abgerufen am 22.10.2026)
  3. BMAS: Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn (abgerufen am 22.10.2026)
  4. Minijob-Zentrale: Minijob mit Verdienstgrenze (abgerufen am 22.10.2026)
  5. § 17 Mindestlohngesetz (MiLoG) – Aufzeichnung der Arbeitszeit (abgerufen am 22.10.2026)
  6. § 28a Abs. 4 SGB IV – Sofortmeldung (abgerufen am 22.10.2026)
  7. § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – Ausweispflicht (abgerufen am 22.10.2026)

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Beträge und Regeln gelten für Deutschland; in Österreich und der Schweiz gelten eigene Vorschriften.

Stundenlohn Reinigungskraft 2026: 15,00 € und Kalkulation