Reinigungsfirma gründen: Schritt für Schritt (2026)

Stand: 22. Oktober 2026

Eine Reinigungsfirma gründen Sie in Deutschland ohne Meisterbrief: Der Gebäudereiniger ist ein zulassungsfreies Handwerk (Handwerksordnung, Anlage B Abschnitt 1 Nr. 33).

Sie melden das Gewerbe beim Gewerbeamt an, zeigen den Betrieb bei der Handwerkskammer an, schicken dem Finanzamt innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und melden sich binnen einer Woche bei der BG BAU an. Sobald Sie Personal einstellen, gilt der Branchenmindestlohn von 15,00 € pro Stunde (2026).

Reinigungsteam in Arbeitskleidung mit Geräten auf dem Weg zum Einsatz

Reinigungsfirma gründen: die Schritte im Überblick

  1. Angebot und Zielgruppe festlegen. Unterhaltsreinigung für Büros und Praxen, Treppenhäuser für Hausverwaltungen, Bauendreinigung, Glasreinigung oder Privathaushalte – jede Zielgruppe braucht andere Geräte, Zeiten und Preise.
  2. Rechtsform wählen. Die meisten starten als Einzelunternehmen; GbR, UG oder GmbH kommen bei mehreren Gründern oder höherem Haftungsrisiko in Frage. Lassen Sie sich dazu von Steuerberater oder Gründungsberatung der Kammer beraten.
  3. Gewerbe anmelden. Beim Gewerbeamt Ihrer Gemeinde, gleichzeitig mit dem Start (§ 14 GewO). Viele Gemeinden bieten das online an. Die Gebühr legt die Gemeinde fest.
  4. Handwerkskammer. Den Beginn des zulassungsfreien Handwerks unverzüglich der Handwerkskammer anzeigen (§ 18 HwO); sie trägt Sie in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke ein (§ 19 HwO).
  5. Finanzamt. Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch über ELSTER übermitteln, innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Dabei entscheiden Sie auch über die Kleinunternehmerregelung.
  6. Berufsgenossenschaft. Binnen einer Woche nach Beginn bei der BG BAU melden (§ 192 SGB VII). Die Pflicht gilt als erfüllt, wenn die Gewerbeanzeige innerhalb dieser Woche erstattet wurde – eine Bestätigung der BG BAU sollten Sie trotzdem abwarten.
  7. Versicherungen abschließen. Vor dem ersten Auftrag eine Betriebshaftpflicht; fragen Sie ausdrücklich nach Schäden an Kundeneigentum und dem Verlust fremder Schlüssel.
  8. Personal einstellen. Branchenmindestlohn zahlen, Sofortmeldung vor Arbeitsbeginn, Arbeitszeit aufzeichnen – Details im Ratgeber Stundenlohn Reinigungskraft 2026.
  9. Preise kalkulieren und erste Kunden gewinnen. Siehe die Abschnitte unten.

Checkliste: Behörden, Fristen, Rechtsgrundlagen

StelleWasFristGrundlage
GewerbeamtGewerbeanmeldungGleichzeitig mit dem Beginn§ 14 GewO
HandwerkskammerAnzeige zulassungsfreies Handwerk, Eintragung ins VerzeichnisUnverzüglich§§ 18, 19 HwO
FinanzamtFragebogen zur steuerlichen Erfassung (ELSTER)Innerhalb eines Monats§ 138 Abs. 1b, 4 AO
BG BAUAnmeldung des UnternehmensBinnen einer Woche§ 192 SGB VII
Rentenversicherung (bei Personal)Sofortmeldung jeder neuen BeschäftigungSpätestens bei Arbeitsaufnahme§ 28a Abs. 4 SGB IV

Meisterpflicht: zulassungspflichtig oder zulassungsfrei?

Die Handwerksordnung unterscheidet zulassungspflichtige Handwerke (Anlage A, mit Meisterpflicht) und zulassungsfreie Handwerke (Anlage B). Der Gebäudereiniger steht in Anlage B Abschnitt 1 unter Nr. 33 – in Anlage A taucht er nicht auf. Für die Gründung brauchen Sie deshalb keinen Meisterbrief und keinen Befähigungsnachweis. Ein freiwilliger Meister kann trotzdem sinnvoll sein, etwa für die Ausbildung oder als Qualitätsnachweis bei Ausschreibungen.

Rechtsstand 22.10.2026, geprüft im Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de. Die Handwerkskammer erhebt für eingetragene Betriebe Beiträge; die Höhe nennt Ihnen Ihre Kammer.

Kleinunternehmerregelung 2026

Nach § 19 UStG sind Ihre Umsätze von der Umsatzsteuer befreit, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet. Vorteil: einfache Rechnungen, kein Umsatzsteueraufschlag für Privatkunden. Nachteil: kein Vorsteuerabzug für Geräte, Fahrzeug und Material. Wer überwiegend Firmenkunden hat, verzichtet oft freiwillig – das besprechen Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.

Versicherungen für Reinigungsfirmen

  • Betriebshaftpflicht: für Schäden, die Sie oder Ihr Personal beim Kunden verursachen – Grundvoraussetzung für Firmenkunden.
  • Schlüsselverlust: nicht in jeder Haftpflicht enthalten; bei Objekten mit Schließanlage ausdrücklich prüfen.
  • Gesetzliche Unfallversicherung: über die Berufsgenossenschaft, Pflicht für Beschäftigte.
  • Fahrzeug, Geräte, Inventar: je nach Ausstattung – Angebote mehrerer Versicherer vergleichen.

Kalkulation: welchen Preis verlangen?

Rechnen Sie Ihren Preis von unten nach oben: Stundenlohn (bzw. Ihr eigener Bedarf), Lohnnebenkosten, Ausfallzeiten, Fahrten, Material, Verwaltung und Gewinn ergeben den Stundenverrechnungssatz. Geteilt durch Ihren Leistungswert in m² pro Stunde ergibt sich der Preis pro m². Eine Beispielrechnung finden Sie im Ratgeber Kalkulation Gebäudereinigung.

Tipp für das erste Angebot: Halten Sie Aufgaben und Häufigkeit in einem Reinigungsplan fest und legen Sie ihn dem Angebot bei. So sieht der Kunde genau, was er bekommt. Eine kostenlose Reinigungsplan-Vorlage als PDF und Excel finden Sie hier.
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So gewinnen Sie die ersten Kunden

  1. Google-Unternehmensprofil anlegen: Leistungen, Einsatzgebiet, Fotos, Telefonnummer.
  2. Firmenkunden in der Nähe direkt ansprechen: Büros, Arztpraxen, Kanzleien, Gastronomie – regelmäßiger Bedarf statt Einzelaufträge.
  3. Hausverwaltungen kontaktieren: Treppenhausreinigung wird oft für mehrere Häuser gleichzeitig vergeben.
  4. Objektbegehung anbieten und das Angebot innerhalb von ein bis zwei Tagen schriftlich schicken.
  5. Empfehlungen sammeln: Zufriedene Kunden um eine Bewertung oder eine Empfehlung bitten.

Österreich und Schweiz

Dieser Ratgeber gilt für Deutschland. In Österreich regelt die Gewerbeordnung 1994 den Zugang zum Gewerbe, in der Schweiz gelten eigene, teils kantonale Regeln. Anmeldewege, Mindestlöhne und Steuergrenzen sind dort anders – erkundigen Sie sich bei der Wirtschaftskammer (AT) bzw. der Gemeinde oder dem kantonalen Amt (CH).

Häufige Fragen

Brauche ich einen Meisterbrief, um eine Reinigungsfirma zu gründen?

Nein. Der Gebäudereiniger steht in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung (Nr. 33) und ist damit ein zulassungsfreies Handwerk. Sie zeigen den Betrieb bei der Handwerkskammer an und werden in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke eingetragen – ein Meistertitel ist dafür nicht nötig.

Welche Behörden muss ich bei der Gründung informieren?

Das Gewerbeamt (Gewerbeanmeldung), die Handwerkskammer (Anzeige des zulassungsfreien Handwerks), das Finanzamt (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung innerhalb eines Monats) und die Berufsgenossenschaft (BG BAU, binnen einer Woche nach Beginn). Wer Personal einstellt, meldet es zusätzlich bei der Sozialversicherung an.

Kann ich als Reinigungsfirma Kleinunternehmer sein?

Ja, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet (§ 19 UStG). Dann weisen Sie keine Umsatzsteuer aus. Ob sich das lohnt, hängt von Ihren Kunden ab – Firmenkunden können Umsatzsteuer meist als Vorsteuer abziehen.

Welche Berufsgenossenschaft ist für Reinigungsfirmen zuständig?

Für die Gebäudereinigung ist in der Regel die BG BAU (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft und baunaher Dienstleistungen) zuständig. Die Anmeldung muss binnen einer Woche nach Beginn erfolgen (§ 192 SGB VII); die genaue Zuständigkeit bestätigt die BG BAU bei der Anmeldung.

Wie finde ich die ersten Kunden für meine Reinigungsfirma?

Am schnellsten über lokale Firmenkunden mit regelmäßigem Bedarf: Büros, Arztpraxen, Hausverwaltungen und Gastronomie im Umkreis direkt ansprechen, eine Objektbegehung anbieten und innerhalb von ein bis zwei Tagen ein schriftliches Angebot schicken. Dazu ein vollständiges Google-Unternehmensprofil und Empfehlungen zufriedener Kunden.

Weitere Ratgeber für Reinigungsfirmen

Quellen

  1. Handwerksordnung, Anlage B (zulassungsfreie Handwerke, Nr. 33 Gebäudereiniger), gesetze-im-internet.de (abgerufen am 22.10.2026)
  2. Handwerksordnung, Anlage A (zulassungspflichtige Handwerke), gesetze-im-internet.de (abgerufen am 22.10.2026)
  3. § 18 HwO – Anzeigepflicht bei der Handwerkskammer (abgerufen am 22.10.2026)
  4. § 19 HwO – Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke (abgerufen am 22.10.2026)
  5. § 14 Gewerbeordnung – Anzeigepflicht (abgerufen am 22.10.2026)
  6. § 138 Abgabenordnung – Anzeigen über die Erwerbstätigkeit (Abs. 1b und 4) (abgerufen am 22.10.2026)
  7. § 19 Umsatzsteuergesetz – Kleinunternehmer (abgerufen am 22.10.2026)
  8. § 192 SGB VII – Mitteilungspflichten gegenüber dem Unfallversicherungsträger (abgerufen am 22.10.2026)
  9. BG BAU: Unternehmen anmelden (abgerufen am 22.10.2026)
  10. Zoll: Übersicht Branchenmindestlöhne (Gebäudereinigung) (abgerufen am 22.10.2026)
  11. § 28a Abs. 4 SGB IV – Sofortmeldung (abgerufen am 22.10.2026)

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Beträge und Regeln gelten für Deutschland; in Österreich und der Schweiz gelten eigene Vorschriften.

Reinigungsfirma gründen 2026: Anmeldung, Pflichten, Kunden